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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen twin.worx und formwerft
AGBs Internetdienstleistungen
AGBs Produktdesign
AGBs Grafikdesign
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Internetdienstleistung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen
Internetdienstleistungsverträge. Die Geschäftsbedingungen
sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich
nach dem Zugang widerspricht.
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1.Allgemeines
Folgende Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil der Verträge
mit:
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twin.worx |
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formwerft |
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Hendrik Ewert |
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Dipl.-Des. Joachim Freese |
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Hauptrasse 193 |
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An der Gartenallee 4 |
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26639 Wiesmoor |
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26506 Norden |
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2. Dienstleistungsbeschreibung
2.1 Internetdienstleistung
a. Die Leistungen werden individuell zwischen Anbieter und Kunde vereinbart.
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Pflichten des Anbieters
b. Der Anbieter verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Website im
HTML-Format zu erstellen und diese dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger
bzw. Webserver oder per Datenübertragung zu übergeben bzw.
bereitzustellen.
c. Konzeptphase:
inhaltliches und grafisches Konzept der Website
(ggf. wie vereinbart)
d. Entwurfsphase:
Erstellung einer Basis-Version auf Grundlage des abgenommenen und freigegebenen
Konzepts mit allen Grundfunktionalitäten, wie die Verknüpfung
der einzelnen Seiten, Links und ggf. vereinbarten Sonderfunktionalitäten.
Grafisches Basismodell auf Grundlage des abgenommenen und freigegebenen
Grafikkonzepts, das die gestalterische Anmutung der Website erkennen
lässt.
e. Herstellungsphase
Erstellung der Endversion nach Abnahme der Basis-Version. Begleitung
und Auswertung eines Probelaufs und ggf. Optimierung bzw. Feintuning
nach Auswertung des Probelaufs, sofern sich die Bearbeitung im Rahmen
der Vereinbarung befindet.
f. Endphase
g. Ergänzung der Website nach gesonderter Vereinbarung. h. Bilddateien
und Animationen sind so abzuspeichern, dass sie mit den oben spezifizierten
Internet Browsern uneingeschränkt zu betrachten sind.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
i. Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte
in digitaler Form zur Verfügung. Falls nicht anders vereinbart,
ist der Kunde allein für die Herstellung der Inhalte verantwortlich.
j. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere
sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Logos und
Tabellen.
k. Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen
zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich
nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.
l. Sobald der Anbieter ein Konzept bzw. Basis-Version der Website erstellt
hat, welche(s) die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der
Kunde diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung abnehmen bzw.
freigeben.
Abnahme
m. Nach Fertigstellung der Website ist der Anbieter verpflichtet, dem
Kunden die Website auf einem geeigneten Datenträger bzw. Webserver
oder per Datenübertragung zur Verfügung zu stellen.
n. Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern diese
den vertraglichen Anforderungen entspricht. Während der Herstellungsphase
ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website
zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet,
sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen
entsprechen.
o. Der Kunde hat nach Abnahme kein Recht auf Änderung der erstellten
Websites. Wünscht der Kunde nachträgliche Änderungen,
wie z.B. Effekte und Darstellung der Websites, gelten die gegenwärtigen
Preise.
p. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für gleiche Darstellung
in verschiedenen Browsern und auf verschiedenen Betriebssystemen. Dies
gilt auch für eingearbeitete Skripte, die nicht von jedem Browser
unterstützt werden.
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2.2 Webhosting: Vermietung von Webservern/WebSpace (Speicherplatz
im Internet)
a. Der Anbieter fungiert als direkter Vermieter oder als Vermittler
bei der Vermietung von WebSpace.
b. Der Anbieter ist verpflichtet, die Logindaten vertraulich zu behandeln
und bestimmungsgemäß zu verwenden. Auf Anfrage erhält
der Kunde zum Zweck der Administration seiner Websites die Logindaten.
Der Anbieter gibt diese Daten nur an diejenigen Personen weiter, die
der Kunde schriftlich als Berechtigte ausgewiesen hat.
Der Anbieter übernimmt dann keine Haftung für auftretende
Mängel und die missbräuchliche Nutzung der Logindaten.
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2.3 Registrierung einer Domain
a. Der Anbieter wird bei der Beantragung einer Domain bei der entsprechenden
Organisation zur Domainvergabe (z.B. NIC/DENIC) als Vermittler tätig.
b. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung und Verfügbarkeit
erst ausgehen, wenn diese durch die oben genannte Organisation bestätigt
ist.
c. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Registrierung der Domain.
Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der
gewünschten Domains seitens des Anbieters sind ausgeschlossen.
d. Bei Beauftragung von Übernahme einer Domain mit anschließender
Ablehnung durch die oben genannte Organisation trägt der Kunde
die anfallenden Kosten.
e. Durch Beantragen einer Domain oder eines Domainwechsels hat der Anbieter
seinen Teil des Vertrages erfüllt.
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2.4 Anmeldung bei Suchmaschinen
a. Trotz nicht erteiltem Auftrag für den Eintrag in Suchmaschinen
bzw. Webkataloge übernimmt der Anbieter keine Verantwortung dafür,
wenn die Websites in einigen Suchmaschinen indexiert werden.
b. Falls eine suchmaschinenspezifische Optimierung der Website vereinbart
ist, wird der Kunde dem Anbieter bestimmte Meta-tags, wie title, keywords,
description (Titel, Suchbegriffe, Beschreibung der Website) zur Verfügung
stellen, damit sie in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert
werden können.
c. Der Anbieter hat dann keinen Einfluss auf das jeweilige Ranking.
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2.5 Datensicherung
a. Der Anbieter ist nicht für die Datensicherung der Daten auf
dem Server verantwortlich.
b. Erst nach Beauftragung wird eine Sicherung durchgeführt.
c. Bei Datensicherung auf Datenträgern haftet der Anbieter nicht
für verlorene Daten, wenn Hardware oder Software des Kundens Beschädigungen
oder Defekte aufweisen.
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3. Urheber –und Nutzungsrecht
a. Der Anbieter besitzt das Urheberrecht.
b. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht, soweit nicht anders vereinbart,
in Form von Kopien und einer einfachen Nutzungsart.
c. Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht indes erst, wenn der Anbieter
dem Kunden die Website, die erstellte Grafik bzw. Logo oder ein Layout
auf einem geeigneten Datenträger bzw. Webserver oder per Datenübertragung
übergeben und der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig
an den Anbieter entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB).
d. Bis zur Entrichtung vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben
sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.
c. An geeigneten Stellen einer erstellten Website hat der Anbieter das
Recht auf ein „Copyright“ – Vermerk.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung
des Anbieters zu entfernen.
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4. Preise
a. Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluß.
b. Bei Verträgen über die Pflege oder Aktualisierungen von
bestehenden Websites gelten die jeweiligen gültigen Preise zum
Zeitpunkt der Pflege oder Aktualisierung.
c. Für Leistungen erstellt der Anbieter ein Angebot bzw. Entwurf
auf Basis der vereinbarten Anforderungen. Sollten sich die Anforderungen
im Laufe der Entwicklungsphase soweit ändern, dass eine neue Preiskalkulation
erforderlich ist, wird der Kunde unverzüglich informiert.
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5. Zahlungsmodalitäten
a. Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen des Anbieters nach Erhalt
binnen 14 Tagen zu überweisen.
b. Gerät der Kunde in Verzug, werden Mahnkosten in Höhe von
5 Euro bzw. Mahnkosten der jeweiligen Mahnstufe berechnet.
c. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die erbrachte Dienstleistung
im Eigentum des Anbieters.
d. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden in zeitlich angemessen Abständen
Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen
richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters.
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6. Gewährleistung und Haftung
a. Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen (§ 633 ff. BGB).
b. Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt,
nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet,
die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
c. Der Inhalt der oben genannten Angebote darf nicht gegen geltendes
Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Strafgesetzbuch
(StGB), das Internationale Recht oder das Urheberrecht verstossen. Der
Kunde ist für die Beachtung der Warenzeichen, Patent –oder
andere Rechte Dritter verantwortlich.
d. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße
in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet
sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten
freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen
der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
e. Bei leichter und/oder Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im
übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche
Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
des Anbieters gilt.
f. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
wie z.B. Störungen der jeweiligen Server oder innerhalb des Internets,
sowie für alle möglichen Folgeschäden sind sowohl gegenüber
dem Anbieter, wie auch zu unseren Erfüllungs –und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen.
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7. Vertragslaufzeit und Kündigung
a. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
b. Verstößt eine Vertragspartei nachhaltig gegen die in diesem
Vertrag festgelegten Bestimmungen, so ist die andere Vertragspartei
berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos schriftlich zu kündigen.
c. Die Zuteilung einer Domain und die daraus resultierende Laufzeit
erfolgt nach gültigen Regeln der entsprechenden Organisation (z.B.
DENIC / NIC). Eine Kündigung der Domain ist mit einer Frist von
sechs Wochen vor Ablauf des Jahres schriftlich an den Anbieter zu richten.
d. Das Mieten von WebSpace erfolgt für ein Jahr, sofern keine andere
Regelung getroffen wurde. Eine Kündigung ist mit einer Frist von
vier Wochen vor Ablauf des Jahres bzw. des bestimmten Zeitpunktes an
den Anbieter zu richten.
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8. Zustandekommen des Vertrages
Mit Zustimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil
des Vertrages sind, erkennt der Kunde das Vertragsabkommen an.
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9. Schlussbestimmungen
a. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht
anwendbar.
b. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten,
die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben,
die Stadt Aurich als Gerichtsstand vereinbart.
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren,
bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die
dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten,
sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes
gilt für Lücken des Vertrages.
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10. Sonstiges
Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam
oder für unwirksam erklärt werden, so behalten die übrigen
AGBs ihre Gültigkeit.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Produktdesign
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Produktdesign-Werkverträge.
Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber
ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
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1. Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Gestaltung neuer Produkte oder
die Überarbeitung bereits existierender Produkte für den Auftraggeber.
Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat der Designer
Gestaltungsfreiheit. Der Designer wird die Weisungen, die ihm der Auftraggeber
erteilt, im Rahmen seiner gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge,
Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers
berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder
nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
1.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer rechtzeitig die
notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der dem Designer zur Verfügung
gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen
Dritter frei.
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2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Der Designer hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen,
auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche
Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten
bedarf der Schriftform.
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3. Vergütung
3.1. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen
kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
3.2. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig.
Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch
Mängel verursacht sind, die der Designer zu vertreten hat, werden
gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen
werden gesondert berechnet.
3.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend
machen.
3.4. Der Designer hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen,
die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen
und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher
abzustimmen.
3.5. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungstellung
fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung
jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungstellung
fällig . Der Designer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend
dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind
mit Rechnungstellung fällig.
3.6. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
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4. Fremdleistungen
4.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu
bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche
Vollmacht zu erteilen.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet
sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss
ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises
für die Fremdleistung.
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5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1. An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen,
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind dem Designer
spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten
zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
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6. Herausgabe von Daten
6.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien
und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer
ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist
dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und
Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung
des Designers verändert werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien
und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten.
Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern,
Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers
entstehen.
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7. Belegmuster, Namensnennung
7.1. Der Designer hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen
der Gegenstände, die mit Hilfe seiner Entwürfe hergestellt
werden, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars.
7.2. Der Designer hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die
für von ihm gestaltete Produkte hergestellt werden. Der Designer
ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung
zu vervielfältigen und zu verbreiten.
7.3. Der Designer hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen
über das Produkt als Designer genannt zu werden. Seine Urheberbezeichnung
ist, wie von ihm angegeben, auf den nach seinen Entwürfen hergestellten
Produkten anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.
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8. Haftung
8.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder
seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer
positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche
Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und
Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet der Designer
nicht.
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vom Designer geschaffene
Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit
in der Produktion zu überprüfen. Der Designer haftet für
Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene
Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu
machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.
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9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des
Designers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
nicht. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle zwischen dem Designer und seinem Auftrag-geber abgeschlossenen
Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der
Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
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1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung des Designers we-der im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung
ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Designer
eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung
zu zahlen.
1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für
den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche
Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und
Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte
gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung über.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
(Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber
das Recht auf Namensnennung, ist er ver-pflichtet, dem Designer eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung
zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei
konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
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2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig.
Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der
ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens
die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang
als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
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3. Fremdleistungen
3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu
bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche
Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist
der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis
von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung
des Preises für die Fremdleistung.
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4. Eigentum , Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale
sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart
wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen
hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung
notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
unberührt.
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5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien
und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer
ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist
dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und
Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung
des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien
und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten.
Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern,
Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers
entstehen.
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6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung
Korrekturmuster vor.
6.2. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen,
schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche
Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung
durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt
der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
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7. Haftung
7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder
seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer
positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe
und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu
machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.
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8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend
machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer
übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von
Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht
zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten
Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis
von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
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9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des
Designers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
nicht. |
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